Vorschriften bezüglich Mobilitätseinschränkungen
Jeder Busfahrer bietet seine Hilfe an Fahrgästen mit einer Mobilitätseinschränkung an, falls darum gefragt wird und nur, wenn seine Arbeit dieses zulässt.
Platz im Bus
Der Busfahrer gibt Anweisungen über die Stelle, wo der Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen abgestellt werden muss. Wenn der Rollstuhlplatz frei ist und nicht gebraucht wird, gibt es Platz für zwei Kinderwagen. Sobald ein Fahrgast in einem (elektrischen) Rollstuhl in den Bus kommt, muss ein Kinderwagen zum Gang gefahren werden.
Wenn der Rollstuhlplatz bereits von einem anderen Reisenden im Rollstuhl belegt ist, kann ein nächster Rollstuhlfahrer, der einsteigen will, nicht transportiert werden und muss somit auf den nächsten Bus warten.
Das gleiche gilt für einen Fahrgast mit Kinderwagen / Buggy. Auch dieser müsste in diesem Fall auf den nächsten Bus warten. Wenn der Busfahrer feststellt, dass die Sicherheit im Falle eines Buggys gewährleistet werden kann, kann dieser wohl mitgenommen werden. Der Buggy muss dann zusammengeklappt und an einem regulären Ort im Bus abgestellt werden, zum Beispiel unter einer Bank. Das Kind muss auf den Schoß genommen werden.
Angebot einer Alternative
Sobald in einer der oben genannten Situationen jemand nicht mitfahren kann, muss der Busfahrer immer das Regiecentrum OV informieren, damit eine geeignete Lösung gefunden werden kann. Der Busfahrer informiert darüber auch den jeweiligen Fahrgästen.