Fahrgastrechte und Pflichten

Als Fahrgast in den Niederlanden bietet die Europäische Verordnung für Fahrgäste Rechten und Pflichten. Gerne informieren wir Dir darüber.

Anforderungen, die von den Verkehrsunternehmen zu erfüllen sind

Die Verordnung legt die Anforderungen fest, die der Verkehrsunternehmen für die folgenden Bereiche erfüllen muss::
  • Bereitstellung von Reiseinformationen.
  • Entschädigung für Verspätungen und Stornierungen von Zügen.
  • Barrierefreiheit befördern.
  • Bereitstellung von Informationen über die Bearbeitung von Beschwerden.
  • Bereitstellung von Informationen über die Verordnung selbst.

Das bedeutet, dass ein Verkehrsunternehmen:

  • Vor und während der Fahrt Fahrgäste gut über eine Reihe von Themen, die in Anhang II der Verordnung aufgeführt sind, informiert.
  • Im Falle einer Verspätung zahlen sie gegebenenfalls eine Rückerstattung oder Entschädigung und/oder bieten sie Mahlzeiten, eine Übernachtung oder einen alternativen Transportmöglichkeit an. Die Entschädigung oder der Ausgleich ist proportional zum Umfang der Verzögerung.
  • Soweit möglich, sollen sie Zugang und Unterstützung für behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität bieten.
  • Informiert über die Behandlung von Beschwerden und über die auf der Grundlage der Verordnung benannte Stelle, bei der sie eine Beschwerde einreichen können.

Neben diesen Rechten haben die Fahrgäste auch Verpflichtungen. Diese sind auch in der Verordnung festgelegt.

Die Verordnung gilt für alle Personenbeförderer, die den Bahn nutzen. In den Niederlanden sind die wichtigsten Personenbeförderer Arriva, Connexxion, Syntus, Keolis, NS (Nederlandse Spoorwegen) und die Unternehmen, die den Markennamen NS International verwenden.

Haben Sie eine Beschwerde, die Sie melden möchten?

Wir bitten Sie, dann erst mit dem entsprechenden Verkehrsunternehmen Kontakt aufzunehmen. Handelt es sich um die Valleilijn oder Breng-Zug? Nutzen Sie dann dieses das Beschwerdeformular.

Wenn Ihrer Meinung nach ein Spediteur bei der Bearbeitung der Beschwerde die Vorschriften nicht einhält, können Sie eine Beschwerde an das ILT-Ministerium (Inspectie Leefomgeving en Transport) richten.

Ein Beschwerdeformular finden Sie auf der Website des Beförderers oder auf der Website des ILT (Formular: Melden klachten reizigers in het treinverkeer). Sie können das Beschwerdeformular beim ILT auch telefonisch unter 088 - 489 00 00 00 anfordern. Das ILT prüft nur, ob der Verkehrsunternehmen gegen die Vorschriften verstoßen hat. Stellt sich heraus, dass die Reklamation berechtigt ist, wird der Spediteur zur Rechenschaft gezogen. Das ILT erstattet den Fahrgästen keine Schäden oder Kosten und befasst sich nur mit Beschwerden, die sich auf Unternehmen beziehen, die unter die Verordnung fallen.

Beschwerden, die nicht unter diese Verordnung fallen

Zusätzlich zum ILT können Sie Ihre Beschwerde bei der Geschillencommissie Openbaar Vervoer einreichen. Sie werden sich auch mit Beschwerden befassen, die nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen. Im Gegensatz zum ILT kann die Geschillencommissie entscheiden, dass die Person, die die Beschwerde einreicht, eine finanzielle Entschädigung erhält. Die Geschillencommissie befasst sich nur mit Beschwerden, die sich auf Unternehmen beziehen, die dem Geschillencommissie Openbaar Vervoer angeschlossen sind.